7. Oktober 2026
  • Schulanfängeranmeldung

    Schulanmeldung 2027/28

    Liebe Eltern, Ihr Kind wird 2027/28 schulpflichtig? Hier können Sie Ihr Kind online anmelden. Die Online-Anmeldung ist zwingend erforderlich, da die Stadt Rheda-Wiedenbrück auf diese Weise die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder erfasst. Unter diesem Link [...]
  • Postdammschule

    Radfahrprüfung an der Postdammschule

    Am 30.09.2026 legten die Viertklässler der Postdammschule ihre Radfahrprüfung ab. In den Tagen zuvor wurden sie von Alexander Hüske von der Kreispolizei Gütersloh sowie seiner Kollegin und Wilhelm Pierenkemper von der Verkehrswacht Gütersloh e.V. ausgebildet. [...]
  • Allgemein

    „Robin Hood“ zu Besuch

    Am 21.09.2026 war das Astoria-Theater aus Bielefeld zu Besuch in der Eichendorffschule. Thomas Niekamp führte mit seinem Partner das Puppenspiel „Robin Hood“ für die Kinder der Jahrgänge 1 und 2 beider Standorte auf. Die Kinder [...]
  • Allgemein

    Erfolg bei „Laufen und Gutes tun“!

    Gleich am ersten Samstag nach den Sommerferien nahmen über 80 Kinder unseres Schulverbundes an der Laufveranstaltung „Laufen und Gutes tun“ in St. Vit teil. Damit gehörten wir – wie im Vorjahr – zu den teilnehmerstärksten [...]
  • Postdammschule

    Einschulungsfeier an der Postdammschule

    Am 03.09.2026 feierten 21 Erstklässler gemeinsam mit ihren Eltern, Großeltern und Angehörigen in der ehemaligen Antonius-Kapelle einen Einschulungsgottesdienst. Diesen hatte Beate Roth mit ihrer 4. Klasse vorbereitet. Unterstützt wurde sie von Gemeindeassistentin Kira Klose aus [...]

Eichendorffschule

Postdammschule

ISERV-Anmeldung

Tag der offenen Tür am 23.09.2026

Schulanmeldung 2027/28 – Datenerfassung

Schulanmeldung 2027/28 – Terminvereinbarung

Terminvereinbarung:

Eichendorffschule: online

Postdammschule: 05242/909938

Anmeldung zur Betreuung in den Herbstferien

Beurlaubung unmittelbar vor oder nach Ferien

Kann mein Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien vom Unterricht befreit werden?

Das kommt auf den Grund für die beantragte Beurlaubung an. Auf jeden Fall muss nachgewiesen werden, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Damit scheiden Beurlaubungen aus, die z.B. den Zweck haben, günstigere Reisetermine wahrnehmen zu können.

Ausführliche Informationen hier!

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